Verkehrsrecht

Regelmäßig sind ein Verkehrsunfall und dessen Folgen der Grund warum man erstmals zu einem Anwalt geht. Die Versicherung stellt sich stur wenn es um die Regulierung geht oder im schlimmsten Fall sind durch den Unfall Folgen eingetreten, die das gesamte Leben nach dem Unfall beinträchtigen. Hier kann ich helfen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beschleunigen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

 

Zum Bereich des Verkehrsrechts zählen aber auch alle Ereignisse im Straßenverkehr die Ihnen eventuell aus Unachtsamkeit oder Schreck passieren und die Bußgelder, Fahrverbote oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen können. Da nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht erhält, können wir gemeinsam nach einem Blick auf die Sachverhalt den Vorwurf überprüfen und eine effektive Strategie erarbeiten, um die Angelegenheit für Sie zum Besten zu wenden.

 

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014 – 22 U 171/13:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenpositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“.


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